Frage 1:

Lebensstandard im Alter sichern: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die gesetzliche Rentenversicherung wieder das gesetzliche Ziel bekommt, den Lebensstandard im Alter zu sichern und dazu das Rentenniveau auf einen Stand anzuheben, wie er vor 1990 erreicht war?

Erläuterung:
Mit dem Altersvermögensgesetz 2001 wurde das Ziel ausgegeben, den Rentenversicherungsbeitrag bis 2020 nicht über 20% und bis 2030 nicht über 22% ansteigen zu lassen. In die Formel zur Berechnung des aktuellen Rentenwertes wurden dazu der „Riester-Faktor“ (2001) und der „Nachhaltigkeitsfaktor“ (2004) eingeführt. Diese Dämpfungsfaktoren führen zu einem systematischen Absenken des Rentenniveaus bis zum Jahr 2030. Die Formel gilt gleichermaßen für die Bestandsrentner wie für zukünftige Rentner.

15 Jahre nach diesen „Reformen“ ist überdeutlich geworden:
Der Lebensstandard älterer Menschen wird systematisch gesenkt und ist für die sogenannten „Eckrentner“ bereits auf den Stand von vor 30 Jahren zurückgegangen.

Betrug das Nettorentenniveau (vor Steuern) 1990 noch 55%, ist es heute auf unter 48% gesunken und wird 2030 wahrscheinlich einen Stand zwischen 43% und 44% erreicht haben. In Eurobeträgen ausgedrückt: Eckrente West ist heute (48%): 1.136€ netto, 2030 (43%): 1.054€ netto, bei einem Niveau von 1990 (55%) wäre sie: 1348€ netto. Das Rentenniveau wird damit durch Gesetze, also planmäßig, um ca. 25% gesenkt!

Die politische Strategie, diese Absenkung der umlagefinanzierten Rente und die dadurch entstehenden Rentenlücken durch private Rentenversicherungen zu schließen, ist gescheitert (sie galt für die jetzige Rentnergeneration ohnehin nicht). Nicht einmal 30% der Anspruchsberechtigten zahlen in staatlich geförderte private Rentenversicherungsverträge ein. Die Erträge aus diesen Verträgen werden nicht ausreichen, um die Lücke auch nur annähernd zu schließen. Schon heute ist klar, dass die als ausreichend angesehenen Beiträge von 4% eine Farce sind, es wären 6%-8% erforderlich. Das Ergebnis ist dann immer noch sehr unsicher, weil jahrzehntelange vertragsgemäße Beitragsleistungen Voraussetzung sind, die von einer zunehmenden Zahl von Arbeitnehmern nicht mehr erbracht werden können.

Die Behauptung, die Reformen seien auch notwendig gewesen, um jüngere Generationen in Zukunft nicht zu überlasten, ist unhaltbar. Jede erwerbstätige Generation muss die jeweils aktuellen Sozialaufwendungen erarbeiten. Für die Rentenzahlungen ist es dabei egal, ob sie aus umlagefinanzierten oder aus angesparten Rentenkassen erfolgen.
Die umlagefinanzierte Rente ist allerdings sehr viel sicherer und deutlich kostengünstiger.
Finanzmarktkrisen oder Zusammenbrüche von Finanzkonzernen haben prinzipiell keinen Einfluss auf die Versorgungssicherheit durch die umlagefinanzierte Rentenversicherung.

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